Immissionsschutzbeauftragter

Immissionsschutzbeauftragter Betreiber der im Anhang I der 5. Verordnung zum BImSchG bezeichneten genehmigungsbedürftigen Anlagen haben einen Immissionsschutzbeauftragten zu bestellen. Wir bieten Ihnen dieses durch unsere Mitarbeiter mit der nötigen Fachkunde, Fortbildung und Zuverlässigkeit als externe Dienstleistung.






Ihr Unternehmen wird durch regelmäßige Betriebsbegehungen und Schulungen auf nachfolgende relevante Punkte hingewiesen:

Abfallbeauftragter

Immissionsschutzbeauftragter Betreiber der im §2 der Abfallbeauftragtenverordnung bezeichneten genehmigungsbedürftigen Anlagen haben einen Abfallbeauftragten zu bestellen. Wir bieten Ihnen dieses durch unsere Mitarbeiter mit der nötigen Fachkunde, Fortbildung und Zuverlässigkeit als externe Dienstleistung und dokumentieren unsere Leistung im gesetzlich geforderten Jahresbericht.




Das Unternehmen wird durch regelmäßige Betriebsbegehungen und Schulungen auf nachfolgende relevante Punkte hingewiesen:

Gewässerschutzbeauftragter

Immissionsschutzbeauftragter Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten dürfen, haben unverzüglich einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen. Wir bieten Ihnen dieses durch unsere Mitarbeiter mit der nötigen Fachkunde, Fortbildung und Zuverlässigkeit als externe Dienstleistung und dokumentieren unsere Leistung im gesetzlich geforderten Jahresbericht.



Das Unternehmen wird durch regelmäßige Betriebsbegehungen und Schulungen auf nachfolgende relevante Punkte hingewiesen:

Ist nach § 53 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ein Immissionsschutzbeauftragter oder nach § 59 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ein Abfallbeauftragter zu bestellen, so kann dieser auch die Aufgaben und Pflichten eines Gewässerschutzbeauftragten nach diesem Gesetz wahrnehmen.