Prüfung von Hallen- und Indoorspielplätzen

Betreiber von Hallen- und Indoorspielplätzen sind auf Grundlage des §823 BGB dazu verpflichtet, die Anlagen und Geräte in einem sicheren Zustand zu halten und diese regelmäßig auf Ihre Funktionalität und sicherheitstechnischen Anforderungen zu überprüfen.

Grundlagen sind z.B. die DIN EN 1176 ff. oder auch die DIN EN 14960 ff.

Der Gesetzgeber schreibt regelmäßige Inspektionen (Intervall höchstens 12 Monate) für den sicheren Betrieb vor.

Diese kann z.B. durch einen VDH-anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden.

Der VDH (Verband der Hallen- und Indoorspielplätze) legt den Ablauf der jährlichen Sicherheitsprüfung durch den akkreditierten Sachverständigen in einem Prüfhandbuch fest.






Leistungen

Die Inspektion wird systematisch durchgeführt und mit Schutzmaßnahmen in einem Ergebnisprotokoll für Sie dokumentiert.

Wir prüfen zum Bespiel für Sie:

Lassen Sie Ihren Hallen- und Indoorspielplatz durch unsere anerkannten und akkreditierten Sachverständigen inspizieren. Ob in Deutschland, Österreich oder der Schweiz- wir sind für Sie da.


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