Externer Brandschutzbeauftragter
Für den Brandschutz in Betrieben sind aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich, die durch ihre qualifizierte Ausbildung dem Unternehmer/Arbeitgeber als zentraler Partner für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung stehen.
Je nach Unternehmensgröße ist es effizienter und wirtschaftlicher, diese Aufgabe einem erfahrenen, externen Brandschutzbeauftragten zu übertragen um einen ganzheitlichen Brandschutz im Unternehmen gewährleisten zu können.
Wir übernehmen für Sie als Unternehmer oder Betreiber die Funktion des Brandschutzbeauftragten. Nutzen Sie die Vorteile von aktuellem Fachwissen und umfangreichen Erfahrungen im vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz.
Gemäß der DGUV Information 205-003 gehören folgende Tätigkeiten zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten:
- Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096:2014-05
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung der behördlichen und versicherungstechnischen Anordnungen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungsplan, Feuerwehrplan und Alarmplan aktuell sind
- Planen, Organisieren, Durchführen und Auswerten von Räumungsübung und Evakuierungsübung
- Teilnahme an einer behördlichen Brandschau und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von brandschutztechnischen Mängeln, Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung kontrollieren
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, beispielsweise in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen
- Ausbildung von Brandschutzhelfern gemäß der ASR A2.2
- Prüfen der Lagerung und der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen und brennbaren Gefahrstoffen
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit der Brandschutzbehörde, der Feuerwehr, dem Feuerversicherer, dem Unfallversicherungsträger und der staatlichen Arbeitsschutzbehörde
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die die Belange des Brandschutzes betreffen
- Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven Schutzmaßnahmen im Notfallmanagement