Externer Brandschutzbeauftragter

Externer Brandschutzbeauftragter Für den Brandschutz in Betrieben sind aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich, die durch ihre qualifizierte Ausbildung dem Unternehmer/Arbeitgeber als zentraler Partner für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung stehen.

Je nach Unternehmensgröße ist es effizienter und wirtschaftlicher, diese Aufgabe einem erfahrenen, externen Brandschutzbeauftragten zu übertragen um einen ganzheitlichen Brandschutz im Unternehmen gewährleisten zu können.

Wir übernehmen für Sie als Unternehmer oder Betreiber die Funktion des Brandschutzbeauftragten. Nutzen Sie die Vorteile von aktuellem Fachwissen und umfangreichen Erfahrungen im vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz.



Gemäß der DGUV Information 205-003 gehören folgende Tätigkeiten zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten: