Fachkraft für Arbeitssicherheit
Für Ihren Betrieb bieten wir Ihnen die arbeitssicherheitstechnische Betreuung und Beratung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
In enger Zusammenarbeit mit Ihrem Betriebsarzt und Sicherheitsbeauftragten sowie mit Ihren Führungskräften bieten wir Ihnen folgende Leistungen:
- Teilnahme an ASA–Sitzungen
- Leistungen im Rahmen des ASIG sowie der DGUV 2
- Begehung von Arbeitsstätten und Baustellen
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen / Risikoanalysen nach Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), nach Biostoffverordnung (BioStoffV), nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), nach Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), Mutterschutzgesetz (MuSchG), sowie den Berufsgenossenschaftlichen Regeln und Grundsätzen
- Umgang mit Fremdfirmen
- Beratung der Geschäftsleitung und der Führungskräfte
- Auswertung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Bildschirmarbeitsplatzanalyse
- Hilfestellung beim Betrieblichen Gesundheits- und Sicherheitsmanagement
- Durchführung von Mitarbeiterunterweisungen, SCC Schulungen nach Dok.16, 17 und 18
- Erstellen eines Jahresberichtes
- Durchführung von orientierenden Lärmmessungen